Notarkosten

Die Wahl des richtigen Notars ist keine Frage der Kosten. Denn die Höhe der Gebühren ist gesetzlich festgelegt im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dabei ist es dem Notar gesetzlich verboten, über seine Gebühren eine Vereinbarung zu treffen. Dieselbe Angelegenheit kostet also bundesweit bei jedem Notar dasselbe Geld. Durch Beauftragte des Präsidenten des Landgerichts werden die Rechnungen in regelmäßigen Abständen überprüft. Die entstehenden Kosten sind damit nicht verhandelbar. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig.

Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben – nicht mehr und nicht weniger.

Kosten Notar

Der Notar kann seine Gebühren weder eigenmächtig erhöhen, noch ist es ihm erlaubt, auf Gebühren zu verzichten.

Das Gebührensystem des Gerichts- und Notarkostengesetzes ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass der Notar viele Amtstätigkeiten durchführt, ohne dass ihm eine kostendeckende Gebühr zufließt. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts.

Wenn Sie wissen möchten, welche Kosten unsere Tätigkeit im Einzelfall auslöst, rufen Sie uns gerne an und schildern kurz Ihr Anliegen.

Weitere Information zu den Notarkosten finden Sie hier.

Hier finden Sie den Gebührenrechner und Beispiele.

Dr. Ahlborn Ihr Notar in der Nähe – Sie finden meine Kanzlei im Zentrum von Bielefeld Schildesche.

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