Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Dr. Ahlborn ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht (Kündigung und Aufhebungsvertrag) und als Notar in Bielefeld Schildesche tätig. Er studierte und promovierte an der Universität Bielefeld. Die Dissertation im Umweltrecht wurde mit der Note magna cum laude (sehr gut) ausgezeichnet. Postgradual absolvierte Dr. Ahlborn den Zusatzstudiengang Umwelt – insb. Energierecht an der Universität Lüneburg und erhielt dort den Titel Master of Laws (LL.M.) verliehen.
Bereits langjährig ist Rechtsanwalt und Notar Dr. Ahlborn LL.M. als Dozent und Lehrbeauftragter im Bereich Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht tätig. Weiter ist Dr. Ahlborn Prüfer für Masterarbeiten im LL.M.-Studiengang “Anwaltsrecht und Anwaltspraxis” des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Zudem weist Dr. Ahlborn die besonderen Qualifikationen „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ sowie „Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht“ auf.
Die Bezeichnung „Fachanwalt“ bzw. „Fachanwältin“ darf nur nach förmlicher Verleihung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer (vorliegend Rechtsanwaltskammer Hamm) geführt werden.
Erforderlich ist der Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet, die in einem besonderen Anerkennungsverfahren geprüft werden. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Rechtsanwalt und Notar Dr. Ahlborn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.
In Deutschland gibt es immer mehr Gesetze und eine sich ständig entwickelnde Rechtsprechung. Hinzu kommen europäische Richtlinien und Verordnungen. Spezialisierung ist somit dringend erforderlich. Es gibt derzeit 24 verschiedene Fachanwaltschaften (Stand: 1.1.2020). Dennoch verfügen etwa nur 25% aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte über einen oder mehre Fachanwaltstitel.
Viele Anwälte bearbeiten oft alle Rechtsgebiete, was fundiert kaum möglich ist. Wir sind ausschließlich im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht tätig. Durch die Verleihung des Titels „Fachanwalt“ wird dokumentiert, dass der Rechtsanwalt in dem entsprechenden Bereich über besondere Kenntnisse und Erfahrung verfügt. Dabei besteht für den Fachanwalt zudem eine jährliche Fortbildungspflicht von 15h je Fachanwaltstitel.
Name: Dr. jur. Ilkka-Peter Ahlborn LL.M.
Beruf:
Zulassung: 2004
Geburtsjahr: 1970
1994–1998: Jurastudium an der Universität Bielefeld (8 Semester)
September 1998: 1. jur. Staatsexamen (Wahlfach Arbeitsrecht)
März 2003: 2. jur. Staatsexamen (Wahlfach Arbeitsrecht) - Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt
Seit 2004: Verschiedene Lehraufträge im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht an diversen Hochschulen: U.a. Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta Diepholz Oldenburg (FHWT), Fachhochschule des Mittelstands (FHM), FH Bielefeld und Fernuni Hagen
Oktober 2004: Abschluss LL.M. Umwelt - insb. Energierecht mit dem Titel „Master in Environmental and Energy Law“ an der Universität Lüneburg
Seit Dezember 2004: Tätigkeit als Rechtsanwalt
März 2007: Verleihung des Doktortitels „Dr. jur.“ mit der Note Magna Cum Laude (sehr gut)
2007: Angebot Professor zu werden – abgelehnt 🙂
Juni 2010: Ernennung zum "Fachanwalt für Arbeitsrecht"
Seit Januar 2012: Prüfer für Masterarbeiten im LL.M.-Studiengang "Anwaltsrecht und Anwaltspraxis" des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Oktober 2014: Ernennung zum "Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht"
Mai 2018: Bestellung zum Notar in Bielefeld durch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm
Verschiedene Lehraufträge im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht an diversen Hochschulen: U.a. Fachhochschule für Wirtschaft und Technik Vechta Diepholz Oldenburg (FHWT), Fachhochschule des Mittelstands (FHM), FH Bielefeld und Fernuni Hagen:
2004–2008: Lehrauftrag im Bereich Umweltrecht an der Fachhochschule für Wirtschaft und Technik (FHWT) in Bremen und Hannover
2005–2008: Lehrauftrag im Bereich Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule für Wirtschaft und Technik (FHWT) in Hannover
Oktober 2008: Lehrauftrag im Studiengang Master of Business Administration (MBA) im Fach „Business Law“ an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) in Bielefeld
Seit 2009: Lehrauftrag an der FH Bielefeld (University of Applied Sciences) im Bereich Wirtschaftsrecht – konkret Modul „Arbeitsrecht“
August 2009: Lehrauftrag im Studiengang Master of Business Administration (MBA) im Fach „Business Law“ an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) in Bielefeld
August 2009: Vortrag zum Arbeitsrecht an der CompetenzFactory in Bad Oeynhausen mit dem Thema „Arbeitsrechtliches Grundlagenwissen“
2010: Lehrauftrag im Bereich „BGB II – Schuld- und Sachenrecht“ im Verbundstudiengang LL.B.-Wirtschaftsrecht an der FH Bielefeld
2012: Lehrauftrag im MBA-Studiengang „Entrepreneurship & Management“ im Fach „International & Business Law“ an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) in Bielefeld
Seit Januar 2012: Prüfer für Masterarbeiten im LL.M.-Studiengang "Anwaltsrecht und Anwaltspraxis" des DAV an der FernUniversität in Hagen:
Das Institut für juristische Weiterbildung der FernUniversität Hagen bietet seit dem Sommersemester 2018 den neu konzipierten Masterstudiengang "Anwaltsrecht" im Fernstudium an.
Ziel des Fernstudiengangs ist es, spezialisierte rechtsmethodische und praktische Kenntnisse mit Blick auf die anwaltliche Tätigkeit zu erlangen. Das Studium erstreckt sich über zwei Semester und besteht aus drei Modulen: dem Modul „Die Anwaltskanzlei“, einem Wahlmodul (Sportrecht, Steuerstrafrecht, Verkehrsrecht oder Digitalisierung des Anwaltsberufs) und dem Modul Verfahrensrecht.
Um einen spezifischen anwaltlichen Wissenstransfer zu fördern, unterstützt die Rechtsanwaltskammer Hamm den Studiengang im Rahmen eines Kooperationsvertrags.
Weiterführende Links:
Verschiedene Veröffentlichungen im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht, etwa: