Beitrag veröffentlicht am 16.01.2025 | Dr. Ahlborn

Zählt meine Weiterbildung zur Arbeitszeit?

Weiterbildung im Arbeitsverhältnis: Rechte, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten

Müssen Mitarbeitende für eine berufliche Schulung ihre Freizeit opfern? Zählt die Teilnahme an Weiterbildungen grundsätzlich als Arbeitszeit? Diese Fragen beschäftigen Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen. Fakt ist: Klare Antworten sind selten, da es rechtlich viele Grauzonen gibt.

Als erfahrene Kanzlei im Arbeitsrecht unterstützt Dr. Ahlborn, Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihr Unternehmen dabei, Weiterbildungsmaßnahmen rechtssicher zu gestalten – im Interesse beider Seiten.

  1. Wann zählt Weiterbildung als Arbeitszeit?
  2. Flexible Regelungen durch individuelle Vereinbarungen
  3. Dr. Ahlborn – Ihr Experte für rechtssichere Weiterbildungsmaßnahmen
  4. Kontaktieren Sie uns – Ihre spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht

Wann zählt Weiterbildung als Arbeitszeit?

Wird eine Weiterbildung vom Arbeitgeber angeordnet und ist sie notwendig, um die beruflichen Aufgaben zu erfüllen, gilt sie in der Regel als Arbeitszeit. Das trifft beispielsweise zu, wenn ein Unternehmen neue Technologien oder Arbeitsmethoden einführt und die Mitarbeitenden dafür geschult werden müssen. Solche Schulungen sind Teil der arbeitsvertraglichen Pflichten und werden daher wie reguläre Arbeitszeit behandelt.

Anders sieht es aus, wenn die Weiterbildung nicht direkt mit den aktuellen Aufgaben zusammenhängt, sondern der persönlichen Entwicklung dient. Ein Beispiel: Eine kaufmännische Angestellte möchte sich zur Teamleiterin fortbilden. Solch eine Maßnahme kann nicht verpflichtend angeordnet werden, da sie über die beruflichen Anforderungen hinausgeht. Ob die aufgewendete Zeit als Arbeitszeit gilt oder wer die Kosten trägt, hängt hier von individuellen Absprachen ab.

Flexible Regelungen durch individuelle Vereinbarungen

Der Gesetzgeber gibt keine starren Vorgaben für die Gestaltung von Weiterbildungsmaßnahmen vor. Unternehmen können daher individuelle Regelungen treffen, die ihre betrieblichen Anforderungen berücksichtigen. Häufige Modelle sind:

Diese Flexibilität ermöglicht es Unternehmen, maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die sowohl den betrieblichen Bedürfnissen als auch den Interessen der Mitarbeitenden gerecht werden.

Dr. Ahlborn – Ihr Experte für rechtssichere Weiterbildungsmaßnahmen

Weiterbildung ist ein wichtiger Baustein für den Erfolg eines Unternehmens. Um Missverständnisse und rechtliche Konflikte zu vermeiden, ist eine sorgfältige Planung und Gestaltung unerlässlich.

Dr. Ahlborn, Fachanwalt für Arbeitsrecht und sein Team unterstützen Sie mit fundierter arbeitsrechtlicher Expertise. Gemeinsam entwickeln wir rechtssichere und praxisorientierte Konzepte, die Ihre Weiterbildungsmaßnahmen optimal begleiten.

Kontaktieren Sie uns – Ihre spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht

Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Arbeitsverhältnisse rechtssicher und zukunftsorientiert zu gestalten.


Autor dieses Beitrags: Dr. Ahlborn

Rechtsanwalt und Notar Dr. Ahlborn ist langjährig im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht tätig.
Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

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