Beitrag veröffentlicht am 20.12.2024 | Dr. Ahlborn

Fehlverhalten und Geschenke: Was Arbeitgeber in der Weihnachtszeit beachten sollten

Die Weihnachtszeit ist für viele Unternehmen nicht nur eine Zeit der Besinnung, sondern auch eine Gelegenheit, Mitarbeitern Anerkennung und Wertschätzung zu zeigen – beispielsweise durch Geschenke oder besondere Aufmerksamkeiten. Doch gerade in dieser festlichen Zeit entstehen oft Unsicherheiten bei Arbeitgebern: Was ist erlaubt, was ist rechtlich zulässig, und ab wann kann Fehlverhalten bei Geschenken oder der Weihnachtszeit zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen? Dieser Artikel bietet Arbeitgebern einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen und praktische Handlungsempfehlungen rund um das Thema Fehlverhalten und Geschenke in der Weihnachtszeit.

  1. Die rechtlichen Grundlagen rund um Geschenke und Aufmerksamkeiten
  2. Fehlverhalten in der Weihnachtszeit: Was Arbeitgeber beachten müssen
  3. Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber
  4. Fazit: Fairness und Klarheit schaffen

Die rechtlichen Grundlagen rund um Geschenke und Aufmerksamkeiten

Geschenke sind eine etablierte Möglichkeit, Dankbarkeit gegenüber Mitarbeitern auszudrücken, besonders zur Weihnachtszeit. Allerdings unterliegen diese Aufmerksamkeiten bestimmten rechtlichen Regeln, um Transparenz, Fairness und Gleichbehandlung zu gewährleisten.

Was ist erlaubt?

Im Allgemeinen sind Geschenke in der Weihnachtszeit erlaubt, sofern sie einen angemessenen Rahmen nicht überschreiten. Hierbei sollte vor allem der Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet werden: Alle Mitarbeiter sollten fair und gleichwertig behandelt werden, um Diskriminierungen oder ungerechtfertigte Unterschiede zu vermeiden.

Rechtliche Orientierung bei Geschenken: Die steuerliche Grenze spielt eine wesentliche Rolle. Arbeitnehmer dürfen Geschenke nur bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei annehmen. Diese Grenze beträgt derzeit (in Deutschland) 60 Euro für kleinere Aufmerksamkeiten.

Abgrenzung von Schmiergeld oder unangemessenen Zuwendungen

Ein kritischer Punkt bei Geschenken ist die Abgrenzung zu sogenannten Schmiergeldern oder unangemessenen Zuwendungen. Wenn ein Geschenk oder eine Aufmerksamkeit eine Gegenleistung erfordert oder Erwartungen bei Mitarbeitern weckt, kann dies schnell als Korruption oder Verstöße gegen das Arbeitsrecht angesehen werden.

Praktische Tipps:

Fehlverhalten in der Weihnachtszeit: Was Arbeitgeber beachten müssen

Die Weihnachtszeit birgt nicht nur die Möglichkeit zur Wertschätzung durch Geschenke, sondern auch Herausforderungen im Zusammenhang mit Fehlverhalten. Insbesondere bei Firmenfeiern, Weihnachtsveranstaltungen oder saisonalen Anlässen können sich bestimmte Probleme ergeben, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Beispiele für Fehlverhalten während der Weihnachtszeit

Fehlverhalten kann in der Weihnachtszeit verschiedene Formen annehmen, etwa:

Die Verantwortung von Arbeitgebern

Als Arbeitgeber tragen Sie Verantwortung, sowohl Geschenke als auch das Verhalten Ihrer Mitarbeiter im Blick zu behalten. Fehlverhalten kann rechtliche Folgen haben, wenn es nicht rechtzeitig erkannt oder korrigiert wird.

Rechtliche Pflichten bei Fehlverhalten:

Präventive Maßnahmen gegen Fehlverhalten

Um Probleme von Anfang an zu vermeiden, sind folgende präventive Strategien sinnvoll:

  1. Regeln und Standards transparent kommunizieren: Arbeitgeber sollten klarstellen, welches Verhalten bei Veranstaltungen oder der Annahme von Geschenken erwartet wird.
  2. Alkohol und Verantwortung bei Weihnachtsfeiern im Auge behalten: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Weihnachtsfeiern eine Atmosphäre schaffen, in der alle Teilnehmer respektvoll miteinander umgehen.
  3. Verhaltenskodizes einführen und regelmäßig prüfen: Ein schriftlicher Verhaltenskodex kann helfen, Standards zu etablieren und Konflikten vorzubeugen.

Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

Abschließend hier einige zentrale Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber, um im Umgang mit Geschenken und Fehlverhalten in der Weihnachtszeit rechtssicher und vorausschauend zu handeln:

  1. Grenzen bei Geschenken setzen: Legen Sie einen angemessenen finanziellen Rahmen für Geschenke fest und stellen Sie sicher, dass dieser eingehalten wird.
  2. Schulung und Kommunikation: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über geltende Geschenke-Grenzen und die Erwartungen an das Verhalten während der Weihnachtszeit.
  3. Feiern bewusst und verantwortungsvoll gestalten: Achten Sie bei Weihnachtsfeiern auf Alkoholmissbrauch oder Überreaktionen und sorgen Sie für eine angenehme Atmosphäre.
  4. Rechtliche Risiken bei Fehlverhalten minimieren: Im Falle von Auffälligkeiten oder Konflikten rechtzeitig handeln, dokumentieren und gegebenenfalls angemessene Maßnahmen ergreifen.
  5. Förderung von Wertschätzung und Anerkennung: Setzen Sie auf nicht-materielle Wertschätzung (z.B. persönliche Anerkennung oder Team-Events), um eine positive Unternehmenskultur zu stärken.

Fazit: Fairness und Klarheit schaffen

Die Weihnachtszeit sollte ein Moment der Wertschätzung und des Miteinanders sein. Doch Geschenke und Fehlverhalten können schnell rechtliche Fragen aufwerfen. Ein klarer, fairer und rechtssicherer Umgang mit diesen Themen ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und Vertrauen bei Mitarbeitern aufzubauen. Arbeitgeber müssen Verantwortung zeigen, präventiv agieren und im Zweifelsfall professionell und rechtssicher handeln.

Bei Fragen rund um das Thema Geschenke, Fehlverhalten oder arbeitsrechtliche Fragestellungen zur Weihnachtszeit wenden Sie sich an Rechtsanwalt Dr. Ahlborn in Bielefeld (Schildesche). Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht berät er Sie umfassend und kompetent zu allen rechtlichen Unsicherheiten und Herausforderungen.


Autor dieses Beitrags: Dr. Ahlborn

Rechtsanwalt und Notar Dr. Ahlborn ist langjährig im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht tätig.
Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

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